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Logistikunternehmen und das LkSG

Herausforderungen in der Logistikbranche
So machen sich Logistikunternehmen für das LkSG stark

So machen sich Logistikunternehmen für das LkSG stark
Egal, ob großes oder kleines Logistikunternehmen: Es lohnt sich, den Anforderungen des LkSGs gerecht zu werden. Doch was gilt es dabei genau zu beachten? Bild: Gorodenkoff/stock.adobe.com
Mit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (kurz: Lieferkettengesetz oder LkSG) müssen Unternehmen, insbesondere in der Logistikbranche, eine wichtige Verantwortungsebene berücksichtigen: Das Gesetz fordert, dass sie sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzen und dabei Rücksicht auf die Umweltrisiken nehmen, die aus ihrer Lieferkette resultieren. Sie müssen also Verantwortung zeigen – für sich selbst, aber auch für Geschäftspartner und Lieferanten weltweit. 

Für die Logistikbranche, die häufig diverse Waren aus verschiedenen Regionen transportiert, kann das neue Gesetz herausfordernd sein, wenn es nicht richtig angepackt wird. Die Krux an der Sache: Das Logistikumfeld ist von zahlreichen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, Dienstleistern, Speditionen und weiteren Anspruchsgruppen geprägt. Nach der neuen Gesetzgebung müssen all diese Stakeholder für die Einhaltung von Menschenrechten und das Entgegenwirken von Umweltrisiken in der Lieferkette Verantwortung zeigen. Das ist nicht immer einfach. Oftmals kann es bei Lieferanten zum Beispiel zu Arbeitszeitverstößen kommen, da besonders die Zustellung häufig über Werksverträge und Subunternehmer geregelt ist. Manche dieser Arbeitsverhältnisse sind nicht mit unserem deutschen Recht vereinbar und werden trotzdem hin und wieder von Logistikunternehmen nicht als Teil ihrer Verantwortungsbereiche angesehen. Was weit weg passiert, liegt ja bekanntlich häufig außerhalb unseres Sichtfeldes. Auch Wettbewerb und Kostendruck sind in der Branche üblich und erschweren so, dass Menschenrechte und Umweltmaßnahmen entlang der Logistik-Lieferkette eingehalten werden. 

Umsetzung ist ein komplexes Unterfangen

Die Umsetzung der LkSG-Anforderungen scheint auf den ersten Blick ein komplexes Unterfangen, mit dem sich in der Branche derzeit lediglich größere Logistikunternehmen auseinandersetzen müssen. Schließlich galt es vorerst für Unternehmen, die mehr als 3000 Leute im Inland beschäftigen. Schon ab 2024 wird die Grenze der Beschäftigten allerdings auf 1000 heruntergeschraubt. Doch auch alle kleineren Unternehmen sind betroffen, denn mit der verpflichtenden Risikoanalyse, die große Betriebe durchführen müssen, müssen sich kleine Logistikunternehmen erklären, sofern bei ihnen Risiken erkannt werden. Mit der kommenden Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) auf EU-Ebene werden zukünftig auch Unternehmen ab 500 Mitarbeitende eine eigene Risikoanalyse durchführen müssen.

Anforderungen umsetzen: So gelingt’s

Egal, ob großes oder kleines Logistikunternehmen: Es lohnt sich, den Anforderungen des LkSG gerecht zu werden. Doch was gilt es dabei genau zu beachten? Leitlinien, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) herausgegeben werden, klären die genauen Vorgaben und weisen dabei ausdrücklich auf die Risikoanalyse als wesentliches Element des Risikomanagements in den Lieferketten hin. Diese Analyse assistiert Logistikunternehmen bei der Untersuchung und anschließenden Priorisierung von mit Menschenrechten verknüpften Risiken. Logistikunternehmen, die derzeit mehr als 3000 (und ab 2024 mehr als 1000) Beschäftigte aufweisen, sind verpflichtet, die Analyse sowohl jährlich als auch nach Bedarf durchzuführen. Der dabei zu befolgende Prozess umfasst die Identifikation potenzieller Risiken, die Etablierung von Risikopräventionsmaßnahmen, die Entwicklung von Maßnahmen zur Risikobehebung, die Dokumentation der durchgeführten Schritte sowie die abschließende Berichterstattung. 

Aber wie lässt sich sicherstellen, dass Logistikunternehmen die Anforderungen des LkSGs effizient umsetzen können? 

Eine Datenbasis schaffen

Zuerst müssen sie eine Datenbasis schaffen. Das bedeutet, sie müssen zu einem umfassenden Verständnis ihrer Beschaffungsprozesse gelangen, indem sie eine präzise Liste der Stakeholder, die in ihrer Lieferkette vertreten sind, sowie deren Branchenzugehörigkeit erstellen. 

Dann folgt die abstrakte Risikoanalyse. Hier müssen die Stakeholder, die mit den Logistikunternehmen in einer aktiven Geschäftsbeziehung stehen, hinsichtlich ihrer Risiken analysiert und priorisiert werden. 

Es folgt die konkrete Risikoanalyse, bei der die Unternehmen die Ergebnisse der vorangegangenen Analyse evaluieren. Wenn einer der Stakeholder ein erhöhtes Risiko aufzeigt, müssen sich die Logistikunternehmen um spezifische Daten bemühen, die dabei helfen, die Risiken angemessen einzuschätzen. 

Präventive Maßnahmen ergreifen

Sofern Logistikunternehmen im Zuge der vorangegangenen Betrachtungen Risiken für Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette identifizieren, müssen sie geeignete präventive Maßnahmen ergreifen, beispielsweise durch vertragliche Zusicherungen und eine eindeutigen Kommunikation der Erwartungen an die Lieferanten. Auch der eigene Geschäftsbereich muss berücksichtigt werden. Ganz wichtig: Bei Kenntnis von Verstößen müssen Logistikunternehmen diesen nachgehen. 

Abschließend folgt die Dokumentation und Berichterstattung, schließlich müssen Logistikunternehmen ihre Anstrengungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten kontinuierlich dokumentieren und für einen Zeitraum von sieben Jahren aufbewahren. Spätestens vier Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres müssen sie zudem einen Bericht an das BAFA übermitteln. 

Auseinandersetzung mit der Lieferkette

Die Integration des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes stellt für Logistikunternehmen zwar anfangs einen bürokratischen Mehraufwand dar, bieten ihnen jedoch auch die Gelegenheit, durch eine intensive Auseinandersetzung mit ihrer Lieferkette zu einer Verbesserung der Menschenrechte und der Reduzierung von Umweltrisiken beizutragen. Durch eine strategische Herangehensweise, der Einbindung von digitalen Plattformen zum effizienten Datenaustausch und dem Aufbau von verantwortungsvollen Partnerschaften können Unternehmen nicht nur eine Vorbildfunktion einnehmen, sondern tragen aktiv zu einer Verbesserung der ganzen Branche bei.


Der Autor: Klaus Wiesen

Lieferkettenexperte und Head of Sustainable Supply Chain bei sustainabil – part of Verso (verso.de).
Sustainabill ist eine Cloud Plattform für Nachhaltigkeit in der Lieferkette. Sie hilft Unternehmen, Transparenz in Lieferketten zu ermöglichen und so Risiken zu managen, Menschenrechte sicherzustellen und Klima-Emissionen zu verringern.

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