Unternehmen können viel tun, um ihre Beschäftigten bestmöglich vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu schützen. Welche Maßnahmen sie zum Schutz vor Viren ergreifen können, erklären die Handlungshilfen, die ein wesentlicher Teil des Corona-Services-Paketes der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) sind. Sie wurden bereits zu Beginn der Pandemie erstellt. Die Berufsgenossenschaft hat sie jetzt inhaltlich an die kürzlich aktualisierten Fassungen des Sars-Cov2-Arbeitsschutzstandards und der Sars-CoV-2 Arbeitsschutzregel angepasst.
Neben allgemeinen Handlungshilfen für Betriebe zu Hygienemaßnahmen und zur psychischen Belastung gibt es spezielle Handlungshilfen, in denen die für bestimmte Branchen und Tätigkeiten jeweils gültigen Schutzmaßnahmen dargestellt sind. Werden neue wissenschaftlichen Erkenntnisse und Standards veröffentlicht, die Einfluss auf den Infektionsschutz bei der Arbeit haben, passen die Fachleute der BGHM die Handlungshilfen an. Betriebe sind damit immer auf dem aktuellen Wissensstand.
Da die Corona-Schutzmaßnahmen stetig an die jeweilige Situation der Städte und Kreise angepasst werden, sind zusätzlich auch immer die aktuellen länderspezifischen Coronaschutzverordnungen zu berücksichtigen. Diese sind auf den Internetseiten des jeweiligen Bundeslandes veröffentlicht. Die Infos finden Sie unter www.bghm.de/coronavirus/handlungshilfen