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Mängel bei der Erfüllung von Sorgfaltspflichten

EU-Konfliktmineraleverordnung
Mängel bei der Erfüllung von Sorgfaltspflichten

Mängel bei der Erfüllung von Sorgfaltspflichten
Neue Compliance-Herausforderungen ab dem 1. Januar 2021 durch die europäische Konfliktmaterialien-Verordnung (EU) 2017/821. Bild: doidam10/stock.adobe.com

Mit Beginn des Jahres 2021 wurde die EU-Verordnung 2017/821 wirksam. Die sogenannte „EU-Konfliktmineraleverordnung“ zielt darauf ab, die Finanzierung von Konflikten und die Verletzungen von Menschenrechten bei Abbau, Weiterverarbeitung und Handel von Rohstoffen einzudämmen.

Bei der Umsetzung in Deutschland gibt es bisher allerdings erhebliche Mängel. Darauf verweist die Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR), die Teil der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) ist, in ihrem ersten Kontrollbericht. „Der weit überwiegende Teil der deutschen Importeure ist seinen Sorgfaltspflichten innerhalb der Rohstofflieferketten für Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen sowie Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten bisher nicht ausreichend nachgekommen“, erklärt Matthias Baier, Leiter der DEKSOR.

Der Bericht umfasst die bisherigen Tätigkeiten. So waren im Jahr 2021 zunächst Vorbereitungen für den Kontrollbetrieb erforderlich. Dazu gehörten die Auswertung von Zolldaten, die Überprüfung von Offenlegungspflichten, die Beratung betroffener Unternehmen sowie erste freiwillige Probekontrollen. 2022 begannen die ersten nachgelagerten Kontrollen. Baier: „Bereits im ersten Quartal 2022 mussten wir feststellen, dass mehr als 80 Prozent der 145 sorgfaltspflichtigen deutschen Importeure die geforderten Offenlegungspflichten nicht erfüllt hatten.“ Zudem stellte die Kontrollstelle fest, dass betroffene Unternehmen den Nachweis zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht oftmals auf externe und industrielle Systeme auszulagern versuchten, ohne die Risiken in der Lieferkette im Rahmen eines eigenen Risikomanagementsystems selbst zu bewerten und zu dokumentieren.

Baier empfiehlt Unternehmen, ihre Anstrengungen aus eigenem Interesse zu verstärken: „Importeure, die ihren Sorgfaltspflichten gesetzeskonform nachkommen, verfügen über bessere Kenntnisse von Risiken in der Lieferkette und sind angesichts der aktuell krisenbedingt reduzierten Versorgungssicherheit besser gewappnet.“ (ys)

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