Startseite » News »

WSM: EU-Lieferkettengesetz ist praxisfern

Verband sieht Gefahr für kleinere Unternehmen
WSM: EU-Lieferkettengesetz ist praxisfern

WSM: EU-Lieferkettengesetz ist praxisfern
„Unternehmen können nur für Vergehen haftbar gemacht werden, auf die sie tatsächlich Einfluss haben“, unterstreicht WSM-Hauptgeschäftsführer Vietmeyer. Bild: Mourad ben Rhouma
„Das angedachte EU-Lieferkettengesetz ist illusorisch. Es würde viele kleinere Unternehmen belasten, aber kaum ökologischen und sozialen Nutzen bringen.“ Mit Kritik reagiert der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung (WSM) auf die bisher bekannten Fakten zu dem Vorschlag aus Brüssel, der demnach deutlich schärfer ist als das ab 2023 geltende deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Die EU bezieht bereits Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden ein, bei Branchen mit hohen Risiken ab 250. Zusätzlich sieht sie Haftungsnormen vor und verzichtet auf die im LkSG vorgesehene abgestufte Kontrolle ab Tier-2-Lieferanten. Mittelständler müssten so laut WSM für Zulieferer haften, auf die sie gar keinen Einfluss haben. Der Verband vermisst in der Brüsseler Vorlage „eine Erklärung, warum die deutschen Standards nicht ausreichen sollen.“

Haftungsrisiko schreckt enorm ab

„Der EU-Vorschlag würde viele Mittelständler zum Rückzug zwingen – sie müssten sich von Lieferanten trennen“, prognostiziert WSM-Hauptgeschäftsführer Christian Vietmeyer. Gerade das Haftungsrisiko schreckt extrem ab. „Wie sollen kleinere Unternehmen diese überwachen?“

Die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards hält der Verband generell für sinnvoll, niemand dürfe Wettbewerbsvorteile erlangen, indem er Menschenrechte verletzt und der Umwelt schadet oder dies bei Vorlieferanten duldet. „Aber Unternehmen können nur für Vergehen haftbar gemacht werden, auf die sie tatsächlich Einfluss haben“, so Vietmeyer.

Aufbau von Riskmanagement- und Compliance-Systemen

Deutsche Unternehmen richten sich zurzeit auf das bereits bestehende LkSG ein. „Der Aufbau von wirkungsvollen Riskmanagement- und Compliance-Systemen ist bereits jetzt aufwendig und braucht Zeit. Warum sollen die deutschen Standards nun nicht ausreichen?“, fragt der WSM. „Leider liefert die EU-Kommission dazu keinerlei Erklärung“, bedauert Vietmeyer. (ys)

Unsere Webinar-Empfehlung
Aktuelles Heft
Titelbild Beschaffung aktuell 4
Ausgabe
4.2024
PRINT
ABO

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de