Startseite » News »

Digitaler Produktpass darf nicht zur Volldeklaration von Produkten führen

VDMA: Kreislaufwirtschaft ist unerlässlich, um EU-Klimaziele zu erreichen
Digitaler Produktpass darf nicht zur Volldeklaration von Produkten führen

Digitaler Produktpass darf nicht zur Volldeklaration von Produkten führen
„Die EU muss das richtige Maß an gesetzlicher Regulierung finden! Gefragt ist ein „level playing field“, das im Sinne der Kreislaufwirtschaft faire Regeln setzt, mit denen europäische Unternehmen dennoch international wettbewerbsfähig bleiben“, betont Frederike Krebs, Referentin im European Office des VDMA, die sich schwerpunktmäßig mit der Kreislaufwirtschaft beschäftigt. Bild: VDMA
„Die Kreislaufwirtschaft muss zum integralen Bestandteil unseres wirtschaftlichen Denkens und Handelns werden. Nur dann lassen sich die ambitionierten Nachhaltigkeits- und Klimaziele auf europäischer Ebene erfüllen“, so lautet das Fazit von Dr. Sarah Brückner, Leiterin der VDMA-Abteilung Technik, Umwelt und Nachhaltigkeit, angesichts der im EU-Parlament verabschiedeten Positionierung und Forderungen zum neuen Kreislaufwirtschaftspaket.

Der VDMA wertet dieses Paket als richtigen Schritt, denn: „Für den Maschinen- und Anlagenbau ist die Kreislaufwirtschaft zu einem Megatrend geworden, der die Branche nachhaltig beeinflusst und Raum für neue Geschäftsmodelle schafft“, ergänzt Dr. Brückner. Immer dort, wo es zu veränderten Produkt- und Produktionsanforderungen kommt, sind die technologischen Lösungen des Maschinen- und Anlagenbaus gefragt. Die Branche stellt technologische Lösungen für ökologische Herausforderungen bereit. Dazu gehört die Gestaltung langlebiger und ressourceneffizienter Produkte, aber eben auch die Optimierung von Produktionsstandorten und -prozessen.

Kunststoff-Rezyklate im Fokus

Entscheidend für das Gelingen der Kreislaufwirtschaft ist ein funktionierender Sekundärrohstoffmarkt. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Kunststoff-Rezyklaten. Das betrifft sowohl die Menge, die Qualität als auch das Preisgefüge. Aufgrund volatiler Preise ist dieser Markt stark unter Druck und Sekundärkunststoffe häufig teurer und damit wirtschaftlich nicht attraktiv. „Den Lösungsansatz des EU-Parlaments, eine produktspezifische Rezyklat-Einsatzquote einzuführen, tragen wir mit. Damit kann der Markt neu ausgerichtet und die preisliche Schieflage zwischen Rezyklaten und Neuware besser ausgeglichen werden. Die Ausgestaltung der Quoten sollte schrittweise und dynamisch erfolgen, ausgehend von einfachen Anwendungsfällen außerhalb der Lebensmittelverpackung“, sagt Dr. Brückner, die auch den Fachverband Abfall- und Recyclingtechnik im VDMA leitet.

Digitaler Produktpass schafft zu viel Bürokratie

Der VDMA ist jedoch skeptisch bezüglich der umfassenden Forderungen zu einem Digitalen Produktpass, wie er vom EU-Parlament vorgeschlagen wird. „Der digitale Produktpass könnte die Basis für eine mögliche Volldeklaration von Produkten und Technologien bedeuten“, fürchtet Dr. Sarah Brückner. Die Sorge des Maschinenbaus besteht darin, dass hier „top-down“ eine deutliche bürokratische Mehrbelastung geschaffen wird, ohne die tatsächlichen Umweltwirkungen untersucht zu haben. Grundsätzlich eröffnet ein solcher Produktpass Chancen für die Kreislaufwirtschaft. Bei richtiger Ausgestaltung gibt es auch die Möglichkeit, diesen mit neuen Geschäftsmodellen zu verknüpfen. Dazu braucht es jedoch einen „bottom-up“-Ansatz, bei dem die Industrie in der Ausgestaltung eines solchen digitalen Produktpass mit eingebunden ist. Darüber hinaus muss er produkt- und sektorspezifische Ausgestaltungen zulassen. „Gerade wenn es zu einer Verknüpfung mit dem Digitalen Zwilling kommt, an dem die Unternehmen des Maschinenbaus bereits arbeiten, kann der digitale Produktpass für unsere Branche Chancen bereithalten und die Digitalisierung wie die Kreislaufwirtschaft voranbringen“, resümiert Dr. Brückner.

Weitere Infos des VDMA zum Thema Kreislaufwirtschaft finden Sie hier.

Aktuelles Heft
Titelbild Beschaffung aktuell 4
Ausgabe
4.2024
PRINT
ABO

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de