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Neue Studie: Ist Reisezeit Arbeitszeit? - Beschaffung aktuell

Richtlinien für Geschäftsreisen
Ist Reisezeit Arbeitszeit?

Nach einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist die Reisezeit Arbeitszeit und auch also solche zu verrechnen und damit auch zu bezahlen. Das heißt aber nicht, dass sich alle Arbeitgeber an die neue Regelung halten, wie eine Studie von SAP Concur zeigt.

Die An- und Abreise zum Geschäftsreiseziel ist Arbeitszeit und muss als solche vergütet werden. So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil vom 17. Oktober 2018 entschieden. Dem Urteil ging ein Rechtsstreit voraus, im Zuge dessen ein Arbeitnehmer die vollumfängliche Vergütung seiner Hin- und Rückreise zu einer Auslandstätigkeit forderte.

Doch profitieren Arbeitnehmer von der neuen Gesetzgebung?

SAP Concur, ein Anbieter von integrierten Lösungen für das Geschäftsreisemanagement, hat die Vergütung von Reisezeiten in einer repräsentativen Befragung unter 1044 Berufstätigen in Deutschland ermittelt. Tatsächlich erhält fast die Hälfte der Arbeitnehmer keine vollständige Vergütung ihrer geschäftlich bedingten Reisezeit. Woran liegt das? Haben Arbeitgeber aktuell überhaupt die Möglichkeit, die Reisezeit als Arbeitszeit zu vergüten? Und wie verhalten sich die Arbeitnehmer selbst?

Klare Richtlinien entlasten

Basis für eine vollumfängliche Vergütung der An- und Abreisezeiten ist deren vollständige Erfassung. Hierfür sieht das BAG in seinem Urteil den Arbeitnehmer in der Pflicht. Laut der Umfrage von SAP Concur erfassen aber längst nicht alle Arbeitnehmer angefallene Reisezeit als Arbeitszeit: Nicht einmal 60 Prozent der Befragten geben an, Reisezeiten im Flugzeug und in der Bahn als Arbeitszeit anzurechnen; nur für jeden Zweiten etwa zählt die Anfahrt zum Bahnhof und zum Flughafen zur Arbeitszeit dazu. Ein möglicher Grund könnte in den unklaren Reiserichtlinien der Unternehmen liegen. Drei von vier Arbeitnehmern geben an, keine eindeutigen Leitlinien für die Erfassung von Reisezeiten als Arbeitszeit zu haben.

Besser aufgeklärt scheinen Angestellte in höherer Position zu sein: 75 Prozent der leitenden Angestellten, Geschäftsführer und Vorstände erfassen die An- und Abreise mit Flugzeug und Bahn auf ihrer Geschäftsreise.

Das BAG legt die Einführung von Richtlinien zur Erfassung von Reisezeiten ins Ermessen der Arbeitgeber. Unternehmen profitieren dabei von klaren Regelungen, da sie hierdurch Streitigkeiten mit ihren Mitarbeitern vermeiden und zudem Kosten besser kontrollieren können. Um diese Richtlinien im Unternehmen dann auch umzusetzen, braucht es intelligente Tools, die an das ERP-System eines Unternehmens angebunden sind und alle mit einer Reise verbundenen Kosten einberechnen können.

Arbeitszeit muss mit berechnet werden

Haben Unternehmen keine Regelungen zu bevorzugten Reiserouten und den damit verbundenen Reisezeiten getroffen, könnte das bei konsequenter Umsetzung des BAG-Urteils schnell teuer werden. Das gilt insbesondere, wenn mit einer günstigen Verbindung mit Zwischenstopp beim Geschäftsreisenden eine deutlich längere Reisezeit anfällt und die Lohnkosten die eingesparten Ausgaben für die Anreise nicht aufwiegen. Wie die Studie zeigt, können Arbeitgeber ihre Richtlinien in diesem Bereich noch nachbessern. Nur etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer gibt an, dass sie zum Thema Kosten beziehungsweise Dauer einer Geschäftsreise klare Regelungen getroffen haben.

„Die Studienergebnisse zeigen, dass Arbeitgeber die Folgen des Urteils noch nicht vollständig berücksichtigen“, kommentiert Götz Reinhardt, Managing Director MEE bei SAP Concur. „Wenn Arbeitnehmer für die komplette Zeit ihrer An- und Abreise vergütet werden, müssen die Kosten von Geschäftsreisen neu berechnet werden. Nicht immer folgen auf die günstigsten Verbindungen auch die kosteneffizientesten Reisen.“


Das Unternehmen

SAP Concur

…ist ein Anbieter von integrierten Lösungen für die Buchung und Abrechnung von Geschäftsreisen. Im Fokus steht dabei die Vereinfachung und Automatisierung alltäglicher
Prozesse. Die App von SAP Concur ermöglicht es Mitarbeitern, auf ihren Reisen Ausgaben einfach in die Reisekostenabrechnung zu übertragen. Durch die Integration von Daten in Echtzeit sehen Unternehmen genau, was sie ausgeben.


Sanja Döttling, Redakteurin Beschaffung aktuell

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