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ESG-Reporting-Pflicht: Was mittelständische Unternehmen jetzt angehen sollten

Empfindliche Strafen drohen bei Untätigkeit
ESG-Reporting-Pflicht: Was der Mittelstand jetzt angehen sollte

ESG-Reporting-Pflicht: Was der Mittelstand jetzt angehen sollte
Stakeholder drängen auf umweltfreundliche und soziale Maßnahmen. Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com

Mit der Veröffentlichung europaweit gültiger Reporting-Standards wird die Europäische Union künftig einen einheitlichen Rahmen für die nicht-finanzielle Berichterstattung von Unternehmen schaffen. Davon betroffen sind nach der Übertragung in nationales Recht auch kleine und mittlere Betriebe, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Der Aufwand ist erheblich, der Druck von Stakeholdern auf eine ESG-Strategie (Environmental, Social, Governance) steigt an. Und es drohen Sanktionen: Ein Ignorieren der Berichtspflicht wird künftig laut Lünendonk & Hossenfelder empfindliche Strafen nach sich ziehen. Das neue Whitepaper „ESG-Reporting – Herausforderungen für den Mittelstand“ des Marktforschungshauses legt nahe, dass erste Schritte bereits jetzt gegangen werden müssen, um rechtzeitig auskunftsfähig zu sein.

Ausweitung der Berichtspflicht

Für große börsennotierte Unternehmen ist die Offenlegung von CSR-Maßnahmen bereits heute Teil der verpflichtenden Berichterstattung. Nun weitet die EU die Berichtspflicht aus: Schon für das kommende Geschäftsjahr 2023 sollen auch kleine und mittlere börsennotierte Häuser sowie Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden im Jahresdurchschnitt, Nettoerlösen von mehr als 40 Millionen Euro und/oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro verpflichtende Berichte zur Tätigkeit im Nachhaltigkeitsmanagement ablegen.

Darüber hinaus haben Personenhandelsgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches mit mehr als 500 Mitarbeitenden der nicht-finanziellen Berichtspflicht nachzukommen, wenn sie nach dessen Definition als groß und kapitalmarktorientiert einzustufen sind. Ab dem Jahr 2026 gelten diese Regeln sogar für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen.

Zweck und Nutzen der neuen CSR-Richtlinie

Sehen sich auskunftspflichtige Unternehmen heute einer Vielzahl von uneinheitlichen Maßgaben zur Berichterstattung gegenüber, strebt die Europäische Union mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ein verbindliches Rahmenwerk für ihre Mitgliedsstaaten an. Mit der Finalisierung eines entsprechenden Entwurfs wird im Oktober 2022 gerechnet.

Das Papier fordert nach aktuellem Stand die genaue Definition einer nachhaltigen Geschäftsstrategie und verbindlicher Nachhaltigkeitsziele, eine Untersuchung der eigenen Lieferkette im Hinblick auf die Einhaltung dieser Ziele, Rechenschaftslegung über die Ressourcennutzung oder die Darlegung von Geschäftsethik, Unternehmenskultur sowie der Diversitätspolitik, um einige Beispiele zu nennen.

Ein Ignorieren der Berichtspflicht soll künftig empfindliche Strafen nach sich ziehen. Demgegenüber kann ein sorgfältiges ESG-Reporting eine Positionierung als nachhaltiges Unternehmen stark unterstützen. Auch den steigenden Anforderungen einer Sustainable Finance der Investoren und Shareholder wird Genüge getan und schließlich stärken ernsthafte Bemühungen um eine Nachhaltigkeitsstrategie künftig auch die Beziehungen zu den eigenen Kunden, die ihre Lieferketten auf Konformität mit ESG-Zielen hin prüfen. (ys)

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