Ab 2025 bringen neue ESG-Gesetze der EU umfassende Änderungen für den Einkauf. Ein Webinar der amc-Zukunftswerkstatt Einkauf & Supply Chain und Beschaffung aktuell erklärt die Implikationen von CSRD, ESRS, CBAM, EUDR und CS3D.
CBAM, CSRD, LkSG, EU ETS, CSDDD, EUDR, ESRS, GRI, ESG: Blicken Sie im Sustainability-Jeopardy noch durch? Die EU hat im Rahmen des Green-Deal und der EU-Taxonomie sehr viele ESG-Gesetze beschlossen, die an Unternehmen immer mehr Anforderungen an deren Berichts- und Sorgfaltspflicht, an die Nachhaltigkeit, Überwachung und Dekarbonisierung der Lieferketten stellt.
Maßgeblich betreffen die Regelungen den Einkauf, der sich jetzt einen Überblick verschaffen muss, um die unterschiedlichen Vorgaben rechtzeitig in die Beschaffungsprozesse zu implementieren. Vieles gilt schon ab dem kommenden Jahr.
Neue Pflichten für Lieferketten
Von 2025 bis 2029 kommen schrittweise neue Regelungen auf die verschiedenen Unternehmensgrößen zu. Daneben müssen auch Finanz-, Rechts- und Nachhaltigkeitsabteilung in die Umsetzung und das Reporting einbezogen werden. Denn wie bei der finanziellen Berichterstattung sollen nach dem Willen der Bundesregierung in Deutschland die nicht-finanziellen Kennzahlen im Rahmen der CSRD ausschließlich von Wirtschaftsprüfern evaluiert werden können.
CSRD gilt für 14.600 Firmen
Den Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die Bundesregierung am 24. Juli in ihrer letzten Kabinettssitzung vor der Sommerpause verabschiedet. Allein mit der Umsetzung der neuen Pflicht zur nachhaltigen Berichterstattung erhöhen sich ab 2025 schrittweise für insgesamt 14.600 Unternehmen die Anforderungen an Compliance und Reporting Strukturen. Vor allem trifft dies Kapitalgesellschaften, aber auch haftungsbeschränkte Personengesellschaften und Genossenschaften.
Mit der CSRD müssen erstmals nicht nur Konzerne ihre Emissionsdaten veröffentlichen und überprüfen lassen. Die meisten Emissionen in der Industrie entstehen in den Lieferketten. Auf den Einkauf von kleineren und mittleren Unternehmen kommt also ab dem nächsten Jahr allein mit der Emissionserfassung eine gewaltige Aufgabe zu.
EU-Berichtsstandard ESRS: Mehr als 1000 Datenpunkte
Der Berichtsstandard wird durch den ESRS, den European Sustainability Reporting Standard, festgelegt. Vielen Unternehmen sind nicht nur die Abkürzung, sondern auch die Inhalte des europäischen Nachhaltigkeitsstandards noch völlig fremd. Insgesamt geht es um mehr als 1000 Datenpunkte.
ETS und CBAM verteuern fossile Rohstoffe
Hinzu kommen die bereits gültigen europäischen Regelungen für den Emissionshandel (ETS, CBAM) sowie die nationale und die EU-Regulatorik für die Lieferketten, darunter ab 2027 die erweiterte europäische Regulatorik zur Sorgfaltspflicht (CSDDD) sowie seit 2024 bzw. ab 2025 (für KMU) das Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten (EU-Deforest Regulation oder EUDR).
Nicht für alle Gesetze ist bereits die Umsetzung und Handhabbarkeit klar. Viele Unternehmen stehen erst am Anfang. Zumal einige Regelungen auch Firmen betreffen, die selbst vom LkSG bislang ausgenommen waren. Diesen Unternehmen fehlen im Einkauf die notwendigen Monitoring- und Berichtsstrukturen meist noch völlig.
Aktuelles Webinar sorgt für Klarheit
Aus aktuellem Anlass bietet die amc-Zukunftswerkstatt Einkauf & Supply Chain ein Webinar, das Klarheit schafft. Maximilian Droste und Silke Hoffmann, Nachhaltigkeits- und Einkaufsexperten von amc, navigieren Teilnehmende durch die europäische Nachhaltigkeits-Regulatorik bis 2029 und erläutern die Implikationen der verschiedenen Gesetzesvorhaben für die Beschaffung. Unternehmen erfahren, worauf es für die Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung im Einkauf ankommt und was auf dem Weg der EU zu nachhaltigen Lieferketten wichtig ist.
Zukunftswerkstatt Einkauf & Supply Chain
Webinar für das Einkaufsmanagement
Die neuen Nachhaltigkeitsvorgaben in Europa:
Implikationen von CSRD, CBAM, EUDR und CS3D für den Einkauf.
Was Sie jetzt wissen und beachten müssen.
- Überblick über die wichtigsten ESG-Gesetze: CSRD, CBAM, EUDR und CSDDD
- Tipps für die Umsetzung im Einkauf
- Termin: 29. August 2024, 10.00 bis 11.00 Uhr.
- Kostenfreie Teilnahme
- Veranstalter: amc
- Medienpartner: Beschaffung aktuell
Hier anmelden und informiert bleiben: www.zukunftswerkstatt-einkauf.de